#Baukindergeld

18.09.2018

Heute startet das #Baukindergeld. Die Voraussetzungen in aller Kürze:
1. Im Haushalt ist mindestens ein Kind gemeldet, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt.
2. Erstmaliger Erwerb oder Neubau von Wohneigentum
3. Notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020
4. Zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von weniger als 90.000 Euro bei einem Kind (zzgl. 15.000 Euro für jedes weitere Kind)

Liegen die Voraussetzungen vor, dann werden pro Kind bis zu 12.000 Euro (1.200 Euro über 10 Jahre) Baukindergeld gezahlt.

Info & Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/

Kostenfreie Servicenummer des BMI: 0800 539 9006