Gesundheit ist auch Lärmschutz

07.06.2024

Man unterscheidet zwischen aktivem Lärmschutz (z.B. durch Lärmschutzwände) und passivem Lärmschutz (z.B. durch Lärmschutzfenster).

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, weder an Bahnstrecken, noch an anderen Verkehrswegen. Belastungsgrenzen werden mit 55 dB am Tag und 40 dB in der Nacht gesehen, auch hier gibt es keine einheitlichen Grenzwerte.
Von der Deutschen Bahn gibt es einen generellen Lärmschutzplan, welcher auf einer Onlineumfrage von vor einigen Jahren basiert. Auf der Website der Bahn sind Karten zu geplanten Maßnahmen zu finden. Bei allen größeren Baumaßnahmen an Verkehrswegen werden Lärmschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse werden abgewogen, hierbei sind nicht die DB-Werte ausschlaggebend, sondern die Anzahl der Betroffenen. Hagenow Land und Hagenow Heide tauchen nirgendwo auf.
Eine Bürgerinitiative gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht, nur verärgerte Betroffene. Die Stadtvertretung beschloss im Juni 2018, dass die Verwaltung ein Konzept zu erstellen hat, dieses wurde bis jetzt nicht getan. Dieses gilt es weiter voranzutreiben.